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Gründung einer Unternehmung

Unternehmensgründung

1.0 Rahmenbedingungen

  • Wichtigkeit der Existenzgründung für Gesellschaft

  • Geschäftsidee

  • Businessplan

 

2.0 Rechtliche Voraussetzungen

 

2.1 Gewerbeordnung

  • Was ist eine Gewerbeordnung?

  • Gewerbefreiheit 

  • Anmeldung von Handelsunternehmen

  • Gewerbe und Handelgewerbe

 

2.2 Kaufmannseigenschaften

  • Istkaufmann

  • Formkaufmann

  • Kannkaufmann

  • Nicht-Kaufmann

 

2.3 Firma

  • Gesetzliche Grundlagen

  • Was ist eine Firma? 

  • Firmenarten

  • Firmenbezeichnungen

  • Firmengrundsätze

 

 

2.4 Das Handelsregister

  • Gesetzliche Grundlagen

  • Aufbau bzw. Gliederung der Abteilungen

  • Anmeldung und Löschung

  • Rechtswirkung der Eintragung

 

 

2.5 Betriebliche Vollmachten

  • ​Vollmachten in der Unternehmung

    • Handlungsvolmachten

    • Prokura

  • Geschäfte, die mit egal welcher Vollmacht verboten sind

 

1.0 Rahmenbedingungen

 

  • Wichtigkeit der Existenzgründung für die Gesellschaft

 

 

  Warum sind Existenzgründungen für die BRD so wichtig?

 

 

Innovation:          - Existenzgründer verwirklichen Innovative Ideen

            - Entscheident für Fortschritt, Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit

            - Volkswirtschaft erstarrt ohne Existenzgründungen

 

Arbeitsplätze:     - Arbeitsplätze werden geschaffen (Gründer+Mitarbeiter)

  - Kosteneinsparungen für den Staat (weniger Arbeitslosengeld als Ausgabe)

 

Stabilität:             - mehr gesunde und selbstständige Existenzen = stabile Wirtschaft

            - BIP (Bruttoinlandsprodukt) steigt

            - Staat hat mehr Steuereinnahmen (Unternehmens-, Lohn- und Umsatzsteuer)

 

Wettbewerb:       - Neue Anbieter am Markt = Wettbewerbssteuerung

            - Wettbewerb = zentraler Punkt der Wirtschaft

 

 

1.0 Rahmenbedingungen

Was kann jemanden dazu bewegen sich Selbstständig zu machen?

 

  • Eigenständigkeit

  • Angst vor Arbeitslosigkeit

  • Ehrgeiz "vorran zu kommen"

  • Arbeitszeit kann selbst gestaltet werden

  • Flexibilität

  • Verwirklichung von Berufswunsch

  • Arbeitsplätze für andere schaffen

  • Marktnische/-lücke Schließen

 

 

  • Geschäftsidee
 

 

Bevor man eine Geschäftsidee hat und diese auch umsetzen kann, müssen besondere Fragen geklärt werden, diese könnten so aussehen:

 

 

Voraussetzungen Geschäftsidee

 

  • Wird das Produkt längerfristig gebraucht?

  • Gibt es das Produkt noch nicht?

  • Besteht Kundeninteresse?

  • Kann sich die Idee am Markt durchsetzen?

  • Lohnt sich die Idee  (in finanzieller Hinsicht)?

  • Besteht Nachfrage?

  • Welche Geschäftsräume (Lager-, Verkaufsräume)?

  • Welche Vertriebswege?

  • Welche Zielgruppe möchte ich ansprechen?

  • Patent (Schutzrechte)?

  • Mitarbeiter/Fachkenntnisse?

  • Startkapital?

  • Wie zeitintensiv ist das Geschäft?

  • Finanzierung?

  • Werbemaßnahmen?

  • Zukunftsperspektiven bzw. 

     Weiterentwicklungsmöglichkeiten?

  • Rechtliche Grundlagen bzw. Unternehmensform?

Finden einer Geschäftsidee

 

  • Was fehlt einem selbst in manchen Bereichen?

  • Informationen sammeln was andere möchten bzw. was anderen fehlt (Marktforschung)

  • Andere Länder bzw. Kulturen studieren

  • Bedürfnisse

  • Interessen

  • Leidenschaften

  • Kann ich das besser?

  • Kann ich helfen?

  • Wissen

Gründung einer Unternehmung:

   Idee

 

Marktlücke

Voraussetzungen und Pflichten

Persönliche Voraussetzungen
Anmeldepflicht
Sachliche Voraussetzungen
  • Fachkenntnisse

  • Führungsqualität

  • Leistungswille

  • Erfahrung

  • Motivation

  • Kreativität

  • Zuverlässigkeit

  • Gesundheit

  • Ökonomisches Verständnis

  • Gewerbeamt

  • Finanzamt

  • Krankenkasse

  • Berufsgenossenschaft

  • IHK bzw. Handwerkskammer

  • evtl. Amtsgericht

  • Gesundheitsamt

  • Ordnungsamt

  • evtl. Patent

  • Kapital (Betriebsvermögen, erste Lohnzahlungen/Lieferung)

  • guter Standort

  • Kundenkreis

  • Werbung

  • Personal

  • Lieferanten

  • Businessplan

Sinn und Zweck eines Businessplans:

  • Detaillierte, strukturierte und gedankliche Durchdringung eines Vorhabens

  • Vermeiden von Planungsfehlern innerhalb des Unternehmens

  • Gibts Auskunft über:  - Erfolgschancen

     - Risiken

     - Ressourcenbedarf eines Vorhabens

  • Dient als Entscheidungsgrundlage

  • Klare Vorstellungen über Mittel zum Erreichen des Ziels machen

  • Motivation

  • Präsentation von Geschäftsideen, Projekteb

  • Dient der Gewinnung von Geschäftspartnern (Investoren, Banken, Mitarbeitern, Lieferanten,...)

Verwendungszweck eines Businessplans:

Intern

 

Planungsinstrument

Extern

 

Verhandlungs-, und Akquisitionsinstrument

  • Projektplanung/-entscheidung

  • Produktplanung/-entscheidung

  • Führungswechsel

  • Nachfolgeregelung

  • Mitarbeiterführung (Kader)

  • Restrukturierung/Reorganisierung

  • Investitionen/Firmengründung

Zielgruppen:

  • Auf Informationsbedürfnisse der Gruppen ausgerichtet

  • Richtet sich (in der Regel) an potenzielle Geldgeber und Entscheidungsträger

  • Entscheidungsträger können sein :  - Eigenkapitalgeber

                                                                     - Fremdkapitalgeber

                                                                     - Verwaltungsrat

                                                                     - Geschäftsleitung

  • Wichtig im Umgang mit Banken

  • Finanzierung

 

  • Firmengründung

  • Gewinnung von Geschäftspartnern

  • Fusion. Expansion. Sanierung

  • Kapitalsuche

  • Behördengänge

Aufbau eines Businessplans:

 

1. Geschäftsidee

 

 

2. Gründerprofil

    2.1 Fachliche und persönliche Voraussetzungen

    2.2 Branchenerfahrung

 

 

3. Markteinschätzung

    3.1 Marktpotential

    3.2 Zielgruppe

 

 

4. Wettbewerbspotential

    4.1 Konkurrenzanalyse

    4.2 Stärken und Schwächenanalyse

 

 

5. Standort

 

 

6. Unternehmensorganisation

    6.1 Rechtsformwahl

    6.2 Aufgabenorganisation (Organigramm)

 

 

7. Risikoanalyse

 

 

8. Finanzwirtschaftliche Planung

    8.1 Kapitalbedarfsplanung

    8.2 Umsatz- und Rentabilitätsvorschau

 

 

II Anhang

 

2.0 Rechtliche Voraussetzungen

2.1 Gewerbeordnung

2.1 Gewerbeordnung
  • Was ist eine Gewerbeordnung?

Die Gewerbeordnung ist ein deutsches Gesetz, das die Gewerbefreiheit inhaltlich bestimmt und beschränkt.

  • Gewerbefreiheit
  • Jeder hat das Recht ein Gewerbe zu betreiben

  • Manche Bereiche sind jedoc eingeschränkt

Man benötigt jedoch besondere Genehmigungen für:

  • Industrie: Industrieanlagen mit besonderem Einfluss auf die Umwelt müssen nach dem                                                                   Bundesimmitionsschutzgesetz gensehmigt werden.

 

  • Verkehrsgewerbe: Beförderung von Personen mit Taxen oder Omnibussen kann nur erfolgen, wenn zuvor eine                                        Konzession durch das zuständige Gewerbeamt erteilt wurde.

 

  • Einzelhandel: Für verschiedene Handelsbereiche sind spezielle Sachkundennachweise notwendig (Verkauf von                                  Arzneimitteln, Milch, Hackfleisch,...)

  • Anmeldung von Handelsunternehmen

Einzelunternehmung und Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) (Kleingewerbetreibende)

 

  • Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt

  • Nach Anmeldung schickt das Finanzamt einem Unterlagen zu

  • Bei Beschäftigung von Angestellten = Beriebsnummer beim Arbeitsamt beantragen

  • Nach Gewerbeanmeldung ist eine Mitgliedschaft bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) nötig

  • Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft

  • Angestellte sind bei der Krankenkasse anzumelden

Kaufmann, OHG, GmbH, AG (Handelsunternehmen)

 

Wenn kein Kleinunternehmen angemeldet wird sondern als Kaufmann, OHG oder Kapitalgesellschaft, dann kommen zusätzliche Schritte zu den oben stehenden dazu:

 

  • Handelsreigstereintrag ist Pflictht (HR-Eintragung)

  • Genossenschaften = Genossenschaftsregister anmelden + Mitglied bei genossenschaftlichem Prüfungsverband ist Pflicht

GmbH: Gesellschaft mit beschränkter Haftung

AG: Aktiengesellschaft

OHG: Offene Handelsgesellschaft

  • Gewerbe und Handelsgewerbe

Gewerbe = auf Dauer angelegte und auf Gewinnerzielung ausgerichtete selbstständige Tätigkeit

Merkmale Handelsgewerbe:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

*Quelle: Bundesanzeigerverlag: 21.09.12

  • Langfristig, mehr als 2 Monate

  • Wenn in einem Geschäftsjahr eines der folgenden Kriterien erfüllt ist:

    • mehr als 24.500€ Gewin

    • mehr als 260.000€ Umsatz

    • mehr als 62.500€ Eigenkapital

 

Erfüllt ein Gewerbetreibender eine dieser Bedingungen, ist er auromatisch ein Handelsgewerbetreibender und somit Ist-Kaufmann.*

 

2.2 Kaufmannseigenschaften

2.2 Kaufmannseigenschaften
  • Ist-Kaufmann

 

 

Pflichten:

 

 

 

 

Rechte:

 

  • Betreibt ein Handelsgewerbe das in kaufmännischer Weise eingerichtet ist

  • Gewinn über 24.500€

  • Umsatz über 260.000€ 

 

  • Handelbücher führen (Buchführung)

  • Eintragung ins Handelsregister (HR)

  • Führt eine Firma

  • Bürgt Selbstschuldnerisch

 

  • Darf Prokura erteilen

  • Kann Personengesellschaften gründen

  • Formkaufmann
  • Sind Handelsgesellschaften (AG,GmbH und e.G.)

  • Kaufleute kraft Rechtsfom ohne Rücksicht auf Gegenstand und Rechtsform

 

  • Handelbücher führen (Buchführung)

  • Eintragung ins Handelsregister (HR)

  • Führt eine Firma

  • Bürgt Selbstschuldnerisch

 

  • Darf Prokura erteilen

  • Kann Personengesellschaften gründen

 

 

Pflichten:

 

 

 

 

Rechte:

 

  • Kannkaufmann

 

 

 

 

Pflichten:

 

 

 

 

Rechte:

 

  • Erst ab Zeitpunkt der Eintragung ein Kaufmann (Freiwillig)

  • Nicht in kaufmännischer Weise eingerichteter Betrieb (Bap. Kioskbetreiber)

  • Kann Kaufmannseigenschaft jederzeit rückgängig machen (Im Gegensatz zum Ist-Kaufmann) 

  • Land- und Fortwirtunternehmen kann seinen Haupt- und Nebenbetrieb ins Handelsregister eintragen lassen = ab da Gewerbetreibender Kaufmann

 

  • Handelbücher führen (Buchführung)

  • (Eintragung ins Handelsregister (HR))

  • Führt eine Firma

  • Bürgt Selbstschuldnerisch

 

  • Darf Prokura erteilen

  • Kann Personengesellschaften gründen

!Land- und Forstwirte ohne Handelsregistereintragung sind NICHT KAUFMÄNNER! Keine Firma, keine Prokura,...Nur eingeschränkte Büchführungspflicht.!

  • Nicht-Kaufmann

 

 

 

 

Pflichten:

 

 

 

 

 

 

  • Ist zu eingeschränkter Buchführung verpflichtet

  • Führt keine Firma

 

  • Es wird keine Handelsregistereintragung benötigt

  • Kann keine Personengesellschaft gründen

  • Kann nur Ausfallbürgschaften übernehmen

2.3 Firma

2.3 Firma
  • Gesetzliche Grundlagen

Die Handelsfirma ist in den §§ 17-37 HGB geregelt.

  • Was ist eine Firma?

Die Firma ist der Name, unter dem ein Kaufmann seine Geschäfte betreibt und seine Unterschrift abgibt. Unter seiner Firma kann ein Kufmann klagen und verklagt werden.

  • Firmenarten

Personenfirma:

 

 

Sachfirma:

 

 

Gemischte Firma:

 

 

Fantasiefirma:

  • Die Firma besteht aus einem oder mehreren Namen und ggf. Nachnamen, z.B. Erwin Müller e.K.

 

  • Die Firma ist abgeleitetaus dem Gegenstand der Unternehmens, z.B. Schnell und Klare e.Kfm.

 

  • Die Firma besteht aus Namen und Gegenstand des Unternehmens, z.B. Bürobedarf Müller OHG

 

  • Die Firma besteht aus einer Abkürzung oder einem Fantasienamen, z.B. OrgaSys GmbH

  • Firmenbezeichnungen

Einzelkaufleute:

 

 

Offene Handelsgeselschaft:

 

 

Kommanditgesellschaft:

 

 

 

  • "eingetragener Kaufmann/Kauffrau" oder eine allgemein verständliche Abkürzung, insbesondere "e.K.", "e.Kfm." oder "e.Kfr." .

 

  • "offene Handelsgesellschaft" oder eine allgemein vereständliche Abkürzung "OHG".

 

  • "Kommanditgesellschaft" oder eine allgemein verständliche Abkürzung "KG"

 

 

Offene Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften ohne persönlcieh Haftung einer natürlichen Person: Die Firma muss eine Bezeichnung erhalten, welche die Haftungsbeschränkung kennzeichnet.

  • Firmengrundsätze

Firmenwahrheit

 

 

Firmenklarheit

 

 

Firmenausschließlichkeit

 

 

Firmenbeständigkeit

 

 

Firmenöffentlichkeit

 

  • Bei einer Sachfirma muss der Gegenstand der Unternehmung den Tatsachen entsprechen

 

  • Keine täuschende Firmenzusätze

 

 

  • Jede neue Firma muss sich von allen anderen, schon im HR eingetragenen Untenehmen, unterscheiden

 

  • Wenn ein bestehendes Geschäft verkauft oder vererbt wird, darf der neue Inhaber die bisherife Firma fortführen

 

  • Jeder Kaufmann ist verpflichtet, seine Firma ins Handelsregister eintragen zu lassen

2.4 Das Handelsregister

  • Gesetzliche Grundlagen/Definition

Das Handelsregiter ist in den §§ 8-16 HGB geregelt.

  • Aufbau bzw. Gliederung der Abteilungen

Das Handelsregister, abgekürzt HR, wird in zwei Abteilungen unterteilt:

Abteilung A:

 

 

Abteilung B:

für Einzelkaufleute und Personenhandelsgesellschaften (OHG, KG)

 

 

für Kapitalgesellschaften (AG, GmbH)

  • Anmeldung und Löschung

Die Anmelung ,kann mündlich durch den Inhaber bzw. Geschäftsführer oder schriftlich in notariell beglaubigter Form, geschehen.

Löschungen werden rot unterstrichen.

  • HR= Amtliches Verzeichnis aller Kaufleute

  • Wird vom Amtsgericht des Bzirks geführt

  • Unterrichtet die öffentlichkeit über wichtige Sachverhalte oder Rechtsverhältnisse der Kaufleute/Handelsgesellschaften

Inhalte des Eintrags:

  • Firma

  • Ort der Niederlassung

  • Name des Inhabers oder persönlich haftender Gesellschafter

  • Name und Einlagen von Kommanditisten

  • Prokura

  • Rechtswirkung der Eintragung

Die Wirkung einer Eintragung ins das Handelsregister kann entweder "Deklaratorisch" (Rechtsbezeugend) oder "Konstitutiv" (Rechtserzeugend) sein.

Deklaratorisch

(Rechtsbezeugend)

Konstitutiv

(Rechtserzeugend)

Die Rechtswirkung ist bereits vor der Eintragung eingetreten

 

z.B. Die Eintragung bezüglich der Kaufmannseigenschaften des Ist-Kaufmanns ist deklaratorisch, da die Rechtswirkung lediglich bezeugt wird.

Die Rechtswirkung tritt erst mit der Eintragung in das HR ein.

 

z.B. Die Eintragung bezüglich der Kaufmannseigenschaften des Kann-Kaufmanns oder Formkaufmanns ist konstitutiv, da die Rechtswirkung erst durch die Eintragung erzeugt wird.

2.3 Firma

2.5 Betriebliche Vollmachten

  • Vollmachten in der Unternehmung
Handlungsvollmachten

Generalhandlungsvollmacht/

allgemeine Handlungsvollmacht

Spezialhandlungsvollmacht/

Einzelvollmacht

Arthandlungsvollmacht

  • bezieht sich nur auf ein einzelnes Geschäft

 

       z.B. ein Angestellter wird zur                      Anmietung eines Lagerraums                   bevollmächtigt

  • bezieht sich nur auf bestimmte Arten von Geschäften

 

  • Wird häufig bei ständig wiederkehrenden Tätigkeiten erteilt

 

       z.B. Buchhalter werden zur                          Begleichung der Rechnungen                    bevollmächtigt

  • bezieht sich auf gewöhnliche und branchenspezifische Tätigkeiten in einem Unternehmen

 

​       z.B. Abteilungsleiter in einem                      Kleidungsgeschäft dürfen Waren              einkaufen, selbstständig Mitarbeiter        einstellen und entlassen und den              Zahlungsverkehr regeln.

Mit zunehmender Unternehmensgröße steigt die Anzahl an Mitarbeitern und somit auch die Anzahl an verschiedenen Aufgaben innerhalb des Unternehmens. Damit jeder Mitarbeiter auch selbstständig verschiedene Aufgaben übernehmen kann, gibt es die sogenannten "Vollmachten", welche einen zum Ausführen von bestimmten Tätigkeiten berechtigt.

Prokura

Handlungsvollmachen können formlos (schriftlich, mündlich, stillschweigend) erteilt werden. Es wird keine HR-Eintragung benötigt.

Die Unterschrift der Beauftragten lautet:

i.V. (in Vertretung)

i.A. (im Auftrag)

 

Einzelprokura

 

Filialprokura

 

Gesamtprokura

 

Gemischte Prokura

Der Prokurist darf das Unternehmen alleine führen.

Das Unternehmen wird von mehreren Prokuristen vertreten. Bei Entscheidungen müssen sie alle zustimmen.

Die Vollmacht beschränkt sich lediglich auf eine Filiale.

Der Prokurist darf nur zusammen mit dem Geschäftsführer handeln.

  • Geschäfte, die mit egal welcher Vollmacht verboten sind

Handlungsvollmachen können formlos (schriftlich, mündlich, stillschweigend) erteilt werden. Es wird keine HR-Eintragung benötigt.

Die Unterschrift der Beauftragten lautet:

ppa. (per Prokura)

Es gibt bestimmte Geschäfte, die nur vom Geschäftsführer erledigt werden dürfen

Zu diesen gehören zum Beispiel:

 

  • Eid leisten

  • Steuererklärung unterschreiben

  • Bilanz unterschreiben

  • HR-Eintragung anmelden

  • Insolvenzverfahren beantragen

  • Geschäft verkaufen

  • Prokura erteilen

  • Gesellschafter aufnehmen

  • Die Beschränkung der Prokura (Innen-/Außenverhältnis)

Da die Skizze zu groß für unsere Website ist, findet ihr diese als Dokument.

Klickt einfach auf das "DOCX" rechts.

2.6 Rechtsformen

2.6 Rechtsformen

  • Einzelunternehmung, OHG, KG, GmbH, AG

    • Gründung

    • Vertrag

    • Gewinn- und Verlustverteilung

    • Innen- Außenverhältnis, Haftung

    • Geschäftsführung und -vertretung

    • Aufgaben der Organe, Auflösung

 

3.0 Investition und Finanzierung

  • Zusammenhang von Invstition und Finanzierung in der Bilanz

3.1 Finanzierungsarten

3.1.1 Innenfinanzierung​

  • Innenfinanzierungsformen

 

3.1.2 Außenfinanzierung

  • Außenfinanzierungsformen

  • Leasing

  • Kreditsicherung

 

2.4 Das Handelsregister
2.5 Betriebliche Vollmachten
2.6 Rechtsformen
  • Einzelunternehmung
  • Gründung

 

 

  • Geschäftsführung

 

 

  • Gewinn/Verlust

 

 

  • Haftung

 

 

  • Finanzierung

  • Kapitalaufbringung

  • Eintrag ins Handelsregister

 

  • Der Einzelunternhemer entscheidet selbst

 

 

  • Der Einzelunternehmer erhält den Gewinn und trägt den Verlust

 

 

  • Der Einzelunternehmer haftet unbeschränkt mit Privat- und Geschäftsvermögen

 

  • Selbstfinanzierung

  • Aufnahme eines stillen Gesellschafters

  • Bankkredit als Personalkredit

  • Offene Handelsgesellschaft (OHG)
  • Formfreier Gesellschaftsvertrag

  • Kapitalaufbringung (Gesellschafter sind zu Erbringung der im Gesellschaftsvertrag vereinbarten Kapitaleinlage verplichtet)

  • 2 oder mehr Gesellschafter

  • Eintragung ins Handelsregister

 

 

 

  • Alle Gesellschafter sind zur Führung der Geschäfte berechtigt und verpflichtet

  • Es besteht Wettbewerbsverbot zwischen den Gesellschaftern

  • Geschäftsführung = Innenverhältnis

    • Jeder Gesellschafter hat Einzelgeschäftsfühungsbefugnis 

              (Gesellschaftsvertrag kann Gesamtvertretung vorsehen)     

  • Vertretung = Außenverhältnis

    • Jeder Gesellschafter hat Einzelgeschäftsführungsbefugnis (Gesellschaftsvertrag kann Gesamtvertretung vorsehen)     

      

  • Gründung

 

 

 

 

 

 

 

  • Geschäftsführung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

  • Gewinn/Verlust

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

  • Haftung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

  • Finanzierung

  • Verteilung von Gewinn und Verlust erfolgt gemäß § 121 HGB sofern keine andere Regelung getroffen wurde

  • Gewinnanteil wird den Kapitalkonto des Gesellschafters gutgeschrieben

  • Verlustanteil wird von Kapitalkonto abgezogen

  • Gesellschafter sind zur Kapitalentnahme bis zu 4% seines zu Beginn des Geschäftsjahres vohandenen Kapitlanteils berechtigt, selbst bei Verlust

 

§ 121 HGB

 

(1) Von dem Jahresgewinn gebührt jeden Gesellschafter zunächst ein Anteil in Höhe von vier vom Hunder seines Kapitalanteils (4% von 110). Reicht der Jahresgewinn hierzu nicht aus, so bestimmen sich die Anteile nach einem entsprechend niedrigeren Sätzen.

 

(2) Bei der Berechnung des nach Absatz 1 einem Gesellschafter zukommenden Gewinnanteils werden Leistungen, die der Gesellschafter im Laufe des Geschäftsjahres als Einlage gemacht hat, nach dem Verhältnis der seit der Leistung abgelaufenen Zeit berücksichtigt. Hat der Gesellschafter im Laufe des Geschäftsjahres Geld aus seinem Kapitalanteil entnommen, so werden die entnommenen Beiträge nach dem Verhältnis der bis zu Entnahme abgelaufenen Zeit berücksichtigt.

 

(3) Derjenige Teil des Jahresgewinns, welchere die nach den Absätzen 1 und 2 zu berechnenden Gewinnanteile übersteigt, sowie der Verlust eines Geschäftsjahres werden unter den Gesellschaftern nach Köpfen verteilt.

 

  • Wenn der Gesellschaftervertrag eine andere Gewinn- und Verlustverteilung vorschreibt, gilt diese Vereinbarung!

  • Gesellschafter haften für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft:

 

  • Unbeschränkt (auch mit ihrem Privatvermögen)

  • Solidarisch (für die Gesamtschulden der OHG)

  • Unmittelbar (Gläubiger können ihren Ansprüchen gegen jeden beliebigen Gesellschafter geltend machen

 

  • Eine Haftungsbeschränkung ist im Innenverhältnis zwar möglich (Gesellschaftsvertrag), aber gegenüber Dritten (Außenverhältnis) unwirksam

  • Erhöhung der Kapitaleinlagen der Gesellschafter

  • Aufnahme neue Gesellschafter

  • Bank (gute Kreditchancen)

  • Kommanditgesellschaft (KG)
  • Gründung

 

 

 

 

 

 

 

  • Geschäftsführung

 

 

 

  • Gewinn/Verlust

 

 

 

 

 

  • Haftung

 

 

 

 

 

  • Finanzierung

Wie die OHG, ist die Kommanditgesellschaft ein Zusammenschluss zum Betrieb eines kaufmännischesn Handelsgewerbes unter gemeinsamer Firma. Jedoch gibt es bei der KG im Gegensatz zu der OHG zwei Arten von Gesellschaftern: Komplementäre (persönlich haftende Gesellschafter) und Kommanditisten.

  • Gesellschaftsvertrag

  • Kapitalaufbringung 

  • Eintragung ins Handelsregister (Komplementär und Kommanditisten)

    • Höhe der Einlagen mit eintragen, weil Haftung beschränkt bei Kommanditisten

  • 2 oder mehr Gesellschafter

  • Der Komplementär übernimmt die Geschäftsführung

  • 4% des Gewinnes auf den jeweiligen Kapitalanteil

  • Der Rest wird nach Köpfen verteilt

  • Der Verlust wird nach Köpfen aufgeteilt

  • Der Komplementär haftet unveschränkt mit seinem Privat- und Betriebsvermögen

  • Kommanditisten haften nur nach Höhe der Kapitaleinlage

  • Erhöhung der Kapitaleinlagen

  • Aufnahme neue Kommanditisten

  • Bank (gute Kreditchancen)

  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
  • Gründung

 

 

 

 

 

 

 

  • Geschäftsführung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

  • Gewinn/Verlust

 

 

 

  • Haftung

 

 

 

  • notariell beurkundeter Gesellschaftsvertrag

  • Eintragung in das Handelsregister

  • Kapitalaufbringung von mindestens 25.000€ insgesamt

    • Die Stammeinlage eines Gesellschafters muss mindestens 100€ betragen und durch 50 teilbar sein

In einer GmbH gibt es veschiedene Organe:

  • Geschäftsführer:

    • Geschäftsführungsbefugnis und Vertretungsmacht werden von einem oder mehreren Geschäftsführern ausgeübt

    • Können Gesellschafter selbst oder Dritte sein

    • Bei mehr als 2.000 Mitarbeitern = Arbeitsdirektor

 

  • Gesellschaftsversammlung:

    • beschließendes Organ der GmbH

 

  • Aufsichtsrat:

    • Überwachungsorgan

    • Erst ab mindestens 500 Mitarbeitern Pflicht

  • Beteiligung nach Geschäftsanteilen (Gewinn)

  • Keine Geinnausschüttung bis der Verlust abgedeckt ist

  • Haftung ist beschränkt auf das Betriebsvermögen

  • Persönliche Haftung nur bei grob fahrlässigem oder kriminellem Handeln

  • Haftung ist beschränkt auf das Betriebsvermögen

  • Persönliche Haftung nur bei grob fahrlässigem oder kriminellem Handeln

  • Gründung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

  • Geschäftsführung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

  • Gewinn/Verlust

 

 

 

 

  • Haftung

 

 

 

  • Aktiengesellschaft (AG)
  • Kann von einer oder mehreren Personen gegründet werden

  • Gesellschaftsvertrag (Satzung) notariell beurkundet

  • Gründer müssen Aktien gegen Einlagen übernehmen

    • Mit Übernahme aller Aktien gilt die AG als errichtet

  • Gründer bestellen den ersten Aufsichtsrat und Abschlussprüfer für erstes Jahr

    • Aufsichtsrat bestllt ersten Vorstand

  • HR Anmeldung (rechtserzeugende Wirkung)

    • Bis zur Anmeldung haften alle Gesellschafter persönlich und gesamtschuldnerisch

In der AG gibt es veschiedene Organe:

  • Vorstand (Wachendes Organ)

    • Geschäftsführendes Organ der AG

    • wird vom Aufsichtsrat bestellt

    • beruft min. 1x im Jahr ordentliche Hauptversammlung ein

      • Vorschlag Verwendung Bilanzgewinn

    • Wird in der Regel für 5 Jahre bestellt

  • Aufsichtsrat (Bewachendes Organ)

    • wird in der Regel füe 4 Jahre bestellt

  • Hauptversammlung (Beschließendes Organ)

    • Wahl dder Aufsichtsratmitglieder

    • Prüfung des Jahesabschlusses

    • Entscheidung Verwendung Bilanzgewinn

Gewinn:

  • Erhöhung der Rücklagen, Dividende

Verlust:

  • Keine Gewinnausschüttung bis Verlust abgedeckt ist

  • Beschränkt auf das Gesellschaftsvermögen

  • Keine persönliche Haftung der Gesellschafter

3.0 Investition und Finanzierung

3.0 Inevstition und Finanzierung
  • Zusammenhang von Investition und Finanzierung

Beschäffung von Produktionsfaktoren

Investition

Produktion

Absatz von Produkten

Produktion

Kapitalbindung

Kapitalfreisetzung

Kapitalbedarf

Durch das zeitliche Auseinanderfallen der Kapitalbindung und der Kapitalfreisetzung entsteht ein Kapitalbedarf

Finanzierung

Investition und Finanzierung sind zwei Seiten einer Medaillie. Durch den Finanzierungsvorgang und den gekoppelten Investitionsvorgang wird eine Vermögensumwandlung herbeigeführt.

  • Zusammenhang von Investition und Finanzierung aus Sicht der Bilanz

Aktiva

  • Vermögensseite

    • Anlagevermögen

    • Umlaufvermögen

Passiva

  • Kapitalseite

    • Eigenkapital

    • Fremdkapital

Bilanz

Wo ist das Kapital angelegt?

Kapitalverwendung

Formen des Vermögens

Investierung

Woher stammt das Kapital?

Kapitalbeschaffung

Herkunft des Vermögens

 

 

Finanzierung

3.1 Finanzierungsarten

Fremdfinanzierung

Außenfinanzierung

Innenfinanzierung

Vermögenszuwachs

Vermögenszuwachs

Vermögensumschichtung

Beteiligungsfinanzierung

 

(externe Eigenfinan-

zierung)

Kreditfinan-

zierung

(externe Fremdfinan-

zierung)

Finanzierung aus ergebnis-abhängigen Rück-stellungen

(interne Fremd finanzierung

Selbst-finanzierung

(Eigen-finanzierung)

Finanzierung aus freigesetzten Kapital

Eigen-

finanzierung

Fremd-

finanzierung

Eigen-

finanzierung

Fremd-

finanzierung

Man unterscheidet zum einen zwischen Innen- und Außenfinanzierung und innerhalb dieser Guppen noch einmal zwischen Eigen- und Fremdfinanzierung

  • Innenfinanzierungsformen

3.1.1 Innenfinanzierung

Innenfinanzierung

(Mittel aus dem betrieblichen Umsatzprozess)

Selbstfinanzierung

Finanzierung durch Abschreibung

Finanzierung durch Rückstellungen

(= nicht ausgeschüttete Gewinne erhöhen als Rücklagen das Eigenkapital)

  • Offene Selbstfinanzierung

  • Stille/verdeckte Selbstfinanzierung

Abschreibungen = Kosten

Kalkulationsbestandteil

Umsatzerlöse

flüssige Mittel

Erneuerungsfond

Investition

(Insbesondere Pensions-rückstellungen)

Selbstfinanzierung:

  • Art der Innenfinanzierung

  • Eigenfinanzierung

  • erzielte Gewinne werden nicht oder nicht vollständig ausgeschüttet sondern im Unternehmen thesauriert

  • "offene Selbstfinanzierung": Gewinnthesaurierung aus Bilanz ersichtlich

  • "verdeckte Selbstfinanzierung": Selbstfinanzierung ann nicht aus der Bilang bzw. GuV entnommen werden

    • ausgewiesener Gewinn wird gemindert

    • Unternehmen erhält Reservepotenzial

Bsp: Unternehmen A hat zum Bilanzstichtag Warenbestände, von denen es nicht sicher weiß, ob sie veräußerbar sind oder nicht. Es kann selbst wählen, ob es vorsichtshalber eine Abschreibung vornimmt (und damit is auf weiteres eine stille Reserve legt) oder nicht.

Finanzierung druch Abschreibung:

Kauf eines Lieferwagens

Nutzung des LKW's

Wertverlust des Lieferwagens im Zeitverlauf

"technischer Fortschritt",  "Abnutzung",...

Abschreibung

Einberechnung der

 

Abschreibungen in die

 

Selbstkosten 

Kalkulation der Abschreibungen in die Verkaufspreise

Abschreibungen werden über Verkaufserlöse zurückverdient

(Abschreibungsrückfluss)

Abschreibungskreislauf

Man unterscheidet bei der Finanzierung durch Abschreibungen zwischen dem Kapitalfreisetzungseffekt und dem Kapazitätserweiterungseffekt.

  • durch den Umsatzprozess werden liquide Mittel genereiert, die nicht sofort für Ersatzinvestitionen benötigt werden und somit für andere Zwecke zur Verfügung stehen - "sparen"

Bsp.: Eine Anlage mit Anschaffungskosten in Höhe von 100.000€ wird in 2008 angeschafft und soll linear in 5 Jahren abgeschrieben werden und danach  durch eine neue Anlage ersetzt werden. Die jährliche Abschreibungsrate beträgt wir folglich

      100.000€ / 5 Jahre = 20.000€ pro Jahr

Kapitalfreisetzungseffekt:

Rücklagen zum möglichen Neukauf

Kapazitätserweiterungseffekt:

  • Beschreibt die Entwicklung bzw. Erweiterung der Kapazität, wenn aus den Abschreibungen gewonnene finanzielle Mittel in neue Investitionsgüter (Kapazitäten) reininvestiert werden

  • Wird auch als Lohmann-Ruchti-Effekt bezeichnet

Der Abschreibungsbetrag wird hierbei somit nicht gespart, sondern sofort in neue Güter investiert und "ausgegeben"

Keine Rücklagen 

sofort neues Gut

Finanzierung durch Rückstellung:

  • Bilanzpositinen der Passivseite, die der Höhe, Fälligkeit und/oder der endgültigen Entstehung nach noch ungewissen Verpflichtungen gegenüber Dritten bilanz- und erflgsmäßig erfasst werden sollen

  • Rückstellung für noch nicht feststehende aber wahrscheinlich eintretende Auszahlungen

  • Rückstellungen unterscheiden sich von Verbindlichkeiten dadurch, dass

  • rein rechtlich Fremdkapital, jedoch unter Bildung von stillen Reserven auch Eingenkapitalanteile enthaltend

  • Insofern stellen Rückstellungen nur in Höhe der künftigen Zahlungen Fremdkapital dar

  • Wenn nicht alles für zukünftige Ausgaben gebraucht wird ist dieser Teil nachzuversteuern

3.1.2 Außenfinanzierung

Außenfinanzierung

(Mittel von Außen)

Fremdfinanzierung

Einlagen- bzw. Beteiligungsfinanzierung

  • langfristige Kredite 

       (Darlehen, Hypothek)​

  • kurzfristige Kredite

       (Lieferanten-, Kontokorrenten-,

       Wechselkredit​)

(= neues Eigenkapital)

  • Kapitaleröhung durch Inhaber oder Gesellschafter

  • neue Gesellschafter

  • Ausgaben von Aktien

  • Außenfinanzierungsformen

(externe Außenfinanzierung)                                                                       (interne Außenfinanzierung)

Einlagen- bzw. Beteiligungsfinanzierung:

  • Bereits vorhandene Kapitalgeber erhöhen ihre Einlagen

  • oder es werden neue Kapitalgeber in From von Gesellschaftern aufgenommen

  • Eigenkapital kann in Form von Geldeinlagen, Sacheinlagen oder Rechten aufgebracht werden

Fremdfinanzierung:

langfristige Kredite:

Man unterscheidet zwischen langfristigen und kurzfristigen Krediten

  • Darlehen

    • Festdarlehen (Fälligkeitsdarlehen): ​Gesamte Darlehensschuld wird am Ende der Laufzeit in einem Betrag getilgt

    • Abzahlungsdarlehen (Ratendarlehen): gleichbleibende Raten werden zu vereinbarten Terminen getilgt. Restschuld sinkt und somit sinken auch die Zinsen, die sich auf die Restschuld beziehen

    • Annuitätendarlehen: Regelemäßige Zahlung eines gleichbleibenden Betrages, der sowohl die Tilgungs, als auch Zinsen umfasst. Zinsanteil wird mit der Zeit kleiner während der Tilgungsanteil steigt.

langfristige Kredite:

kurzfristige Kredite:

  • Kontokorrentenkredit

    • dient dazu um kuzzeitige Schwankungen im Kapitalbedarf eines Unternehmens abzudecken​

    • Kreditinstitut räumt Kreditnehmer einen Kredit in bestimmter Höhe ein, der vom Kreditnehmer seinem Kapitalbedarf entsprechend bis zum Maximalbetrag in Anspruch genommen werden kann

      • Bsp.: Die FlyBike Werke GmbH befindet sich in einem finanziellen Engapass. Der Geschäftsführer nimmt deshalb mit der Hausbank Gespräche auf, um die auftretenden Zahlungsschwierigkeiten zu bewältigen. Die Bank erklärt sich bereit die Kreditlinie um 15.000,00€ zu erhöhen.​

    • Voraussetzung: Kreditnehmer wickelt einen Großteil seines Zahlungsverkehrs über das Kreditinstitut ab

    • Laufzeit meist 6 Monate

  • Lieferantenkredit

    • Zwischen Beteiligten (Käufer und Verkäufer) entsteht eine Kreditbeziehung

    • Abnehmer erhählt Waren oder Dienstleistungen unter Stundung des Kaufpreises, also "auf Ziel"

    • Kurzfristiger Handelskredit bei dem ein Unternehmen Leistungen von einem Anderen Unternehmen erhält und diese nicht sofort begleichen muss

      • Bsp.: Die FlyBike Werke GmbH erhält von der Color GmbH eine Rechnung über 1.000,00€ mit folgender Zahlungsvereinbarung: "Bei einer Zahlung inenrhalb von 30 Tagen netto Kasse, bei Zahlungen innerhalb von 10 Tagen 2% Skonto.

    • Keine Zinsens, jedoch entspricht der Skonto den Zinsen

  • Leasing

Firma/Leasing-nehmer

Firma/Leasing-nehmer

Firma/Leasing-nehmer

7. 

5. 

3. 

8.

6.

2.

1.

4.

1. Bestellung

2. Leasingvertrag

3. Eintritt in die Bestellung

4. Lieferung

5. Rechnung

6.Abnahmebestätigung

7. Kaufpreiszahlung

8. Regelmäßige Zahlung der Leasingraten

Leasing ist eine Sonderform der Fremdfinanzierung

Vertragsablauf

mit Kaufoption

ohne Option

mit Verlängerungsoption

Keine Vereinbarung über eine Vertragsverlängerung oder einen Kauf

Der Leasingnehmer kann das Leasinggut nach Ablauf der Grundmietzeit vom Leasinggeber erwerben

Der Leasingnehmer kann den Vertrag nach Ablauf der Grundmietzeit i.d.R. zu günstigen Konditionen verlängern lassen

Leasing:

Direktes Leasing:

Indirektes Leasing:

Mobilienleasing:

Immobilionleasing:

Leasingkosten:

Vorteile:

Nachteile:

mittel- und langfristige Vermietung oder Verpachtung von Anlagegütern durch Hersteller oder Leasing-Gesellschaft.

Hersteller = Leasinggeber

Leasing-Gesellschaft (nicht Hersteller) = Leasinggeber

Leasinggegenstand = bewegliches Gut (z.B. DV-Anlage)

Leasinggegenstand = unbewegliches Gut (z.B. Bürogebäude)

Kaufpreis + Verwaltungskosten + Risikoprämie + Gewinn Leasinggeber

  • Keine hohen Anschaffungskosten zu finanzieren

  • laufende Anpassung an neusten Stand der Technik

  • keine Fremdfinanzierung notwendig, somit keine Verschlechterung der Kreditwürdigkeit

  • evtl. laufende Betreuung, Beratung, Wartungsleistungen durch Leasinggeber

  • hohe Dauerbelastung mit Fixkosten (Leasingraten)

  • Leasinggegenstände nicht frei verfügbar

  • Bindung während der Grundmietzeit

  • Leasinggegenstände können z.B. nicht sicherungsübereignet werden 

Laufzeit

Kündigung

Investitionsrisiko

Zahl Leasingnehmer

Nach Ablauf

Operate Leasing                   Financial-Leasing

i.d.R. max. 1 Jahr

kurzfristig kündbar

trägt Leasinggeber

mehrere nacheinander

Rückgabe an Leasinggeber, der i.d.R. an andere weiterverleast

40 bis 90% der üblichen Nutzungsdauer

unkündbare Grundmietzeit

trägt Leasingnehmer

i.d.R. nur einer

Alternativen nach Ablauf Grundmietzeit: Rückgabe, Anschlussleasing, Kauf

  • Kreditsicherung
  • Bei festgestellter Zahlungswilligkeit und Zahlungsfähigkeit (Bonität)

KEINE SICHERHEITEM erforderlich

   Personalkredit (Blankokredit) 

  • bei Zweifel an der Zahlungsfähigkeit und Zahlungswilligkeit

S I C H E R H E I T E N

erforderlich

... durch Haftung weiterer Personen

= verstärkte Personalkredite

  • Wechsel

    •  Wechsel = Sicherungsmittel​

    • Haftung aller Wechselverpflichteten

    • Wechselstrenge

  • Bürgschaft

    • Bürge (Nebenschuldner) haftet für den Hauptschuldner

  • Zession

    • Abtretung von Forderungen​

... durch Rechte an einer Sache

= Realkredite

  • Eigentumsvorbehalt

    •  Verkäufer bleibt bis zur Bezahlung Eigentümer

  • Sicherungsübereignung

    • Kreditgeber wird Eigentümer

    • Kreditnehmer bleibt Besitzer

  • Pfandrechte

    • an beweglichen Sachen (Faustpfand)​

    • an Grundstücken (Grundpfand

    rechte: Hypothek und                         Grundschuld)

Pfand bleibt Eigentum des Kreditnehmers

Kreditgeber wird Besitzer

3.1.2 Außenfinanzierung
3.1.1 Innenfinanzierung
3.1
Quellen: - Unterrichtsmaterial
                 - N. Boeing

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